Citytax

Das Land Berlin erhebt seit dem 01.01.2014 eine Übernachtungssteuer (Citytax) in Höhe von 5% der Nettoübernachtungskosten. Diese Steuer betrifft alle touristisch veranlassten Übernachtungen.

Geschäftsreisende und Personen, die in Berlin beruflich/dienstlich unterwegs sind, sind von der Citytax ausgenommen, müssen sie also nicht bezahlen. Der berufliche Reisezweck muss allerdings mittels Formular nachgewiesen werden.

Genauere Informationen erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Finanzen.